In letzter Zeit begegnen mir in der Buchbubble immer häufiger Bilder, bei denen ein Buch scheinbar mitten in seiner eigenen Geschichte gelandet ist. Das Fantasybuch steht vor einer gewaltigen Burg, neben ihm brennen Kerzen, im Hintergrund flattern Banner im Wind und irgendwo liegt dekorativ ein Schwert herum. Alles ist perfekt ausgeleuchtet, dramatisch inszeniert und vermutlich hat selbst das Schwert vorher noch einen Termin beim Visagisten gehabt.
Solche Bilder können beeindruckend aussehen. Gleichzeitig frage ich mich inzwischen oft, wie sie entstanden sind. Wurde die gesamte Szene frei mit einer KI generiert und das Buch anschließend eingefügt? Oder wurde das fertige Buchcover in ein KI-Tool hochgeladen, damit daraus ein passendes Werbebild entsteht?
Natürlich kann ich das einem einzelnen Bild nicht sicher ansehen. Ich möchte deshalb auch niemandem etwas unterstellen. Trotzdem halte ich es für wichtig, über diese Art der Bildgestaltung zu sprechen. Nicht, weil ich grundsätzlich gegen KI bin, sondern weil für mich dort eine Grenze verläuft, wo fremde kreative Werke als Ausgangsmaterial verwendet werden.
Ich bin nicht grundsätzlich gegen KI
Vielleicht sollte ich das gleich vorwegnehmen: Ich finde KI nicht automatisch schlecht. Sie kann bei der Ideenfindung helfen, Texte strukturieren, technische Fragen beantworten oder Bilder aus einer eigenen Beschreibung erzeugen. Wie bei fast jedem Werkzeug kommt es darauf an, wie man es benutzt.
Ein Hammer kann ein Regal zusammenbauen oder ein Loch in die Wand schlagen. Und manchmal auch den Daumen platthauen, aber das ist dann ein anderes Problem.
Ich nutze KI ebenfalls. Was ich jedoch nicht mache: Ich lade keine Buchcover, Illustrationen oder Fotografien hoch, an denen ich keine entsprechenden Rechte besitze, um daraus neue Bilder für meinen Blog oder meine Social-Media-Kanäle erstellen zu lassen.
Es macht für mich einen Unterschied, ob ich einer KI eine Szene beschreibe oder ob ich ihr ein bereits existierendes Werk als Vorlage gebe.
Was passiert bei solchen KI-Buchbildern?
Das Prinzip ist ziemlich einfach. Ein vorhandenes Buchcover oder ein Foto des Buches wird in ein Bildprogramm mit generativer KI hochgeladen. Anschließend erhält die KI beispielsweise die Anweisung, das Buch in einer Fantasylandschaft, auf einem herbstlich dekorierten Tisch oder in einem gemütlichen Lesesessel zu zeigen.
Das fertige Ergebnis kann aussehen wie ein aufwendig inszeniertes Buchfoto. Tatsächlich wurde die Szene jedoch nicht fotografiert, sondern auf Grundlage des hochgeladenen Bildes erzeugt.
Gerade für Blogger_innen ist das verlockend. Gute Buchfotos brauchen Zeit, Licht, Platz und eine gewisse Menge an Dekoration. Außerdem gibt es Tage, an denen selbst eine hübsch platzierte Kaffeetasse aussieht, als hätte sie innerlich bereits gekündigt (und ich dann auch).
KI verspricht dagegen innerhalb weniger Minuten ein perfekt auf das Buch abgestimmtes Bild. Das Problem dabei ist nicht unbedingt die künstlich erzeugte Burg im Hintergrund. Das Problem ist die Frage, ob das Buchcover überhaupt als Vorlage hochgeladen und verarbeitet werden durfte.
Ein Buchcover ist nicht einfach nur Verpackung
Hinter einem Buchcover steckt kreative Arbeit. Es wurde gestaltet, illustriert, fotografiert, zusammengesetzt und typografisch ausgearbeitet. Je nach Cover waren daran Illustrator_innen, Fotografen, Grafikdesigner_innen, Agenturen oder interne Designabteilungen eines Verlages beteiligt.
Ein entsprechend individuell gestaltetes Cover kann als persönliche geistige Schöpfung urheberrechtlich geschützt sein. Dabei können nicht nur die gesamte Gestaltung, sondern auch einzelne Illustrationen oder Fotografien geschützt sein.
Nur weil ein Cover im Internet zu finden ist, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet oder beliebig verändert werden darf. Auch die Tatsache, dass ein Verlag das Cover für Rezensionen zur Verfügung stellt, erlaubt nicht automatisch jede denkbare weitere Nutzung.
Ein offizielles Pressecover in einen Rezensionsartikel einzubinden und dasselbe Bild in ein KI-System hochzuladen, damit daraus eine neue Werbegrafik entsteht, sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Ist das Hochladen eines Covers in eine KI automatisch illegal?
Ganz so einfach ist es rechtlich nicht. Die pauschale Aussage, jeder Upload eines fremden Bildes in eine KI sei automatisch eine Urheberrechtsverletzung, wäre mir zu eindeutig. Ebenso leichtfertig wäre aber die Behauptung, dass dabei überhaupt kein rechtliches Problem entstehen könne.
Nach § 16 Urheberrechtsgesetz umfasst das Vervielfältigungsrecht sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Kopien eines Werkes. Beim Hochladen einer Bilddatei auf den Server eines externen Anbieters entsteht grundsätzlich zumindest eine technische Kopie. Ob diese konkrete Nutzung erlaubt ist, hängt unter anderem davon ab, welche Nutzungsrechte, Lizenzen oder gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
Zwar erlaubt § 53 UrhG unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Kopien zum privaten Gebrauch. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn die Kopie unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dient. Bei einem öffentlich geführten Blog, einem professionell wirkenden Bookstagram-Kanal oder einem Account mit Kooperationen sollte man sich daher nicht gemütlich in die Privatkopier-Ausnahme kuscheln.
Übernimmt das erzeugte Bild erkennbare Bestandteile des ursprünglichen Covers, kann zusätzlich die Frage entstehen, ob es sich um eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung handelt. Solche Bearbeitungen dürfen nach § 23 UrhG grundsätzlich nur mit Zustimmung veröffentlicht oder verwertet werden, sofern das neu geschaffene Werk keinen hinreichenden Abstand zum Original wahrt oder keine andere gesetzliche Erlaubnis greift.
Das bedeutet nicht, dass hinter jedem KI-Buchbild bereits eine Abmahnung mit gezücktem Säbel wartet. Sollte allerdings tatsächlich ein geschütztes Recht verletzt worden sein, sieht das Urheberrecht unter anderem Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz vor.
Die konkrete Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab: vom verwendeten Cover, von den vorhandenen Rechten, vom KI-System, vom Ergebnis und von der Art der Veröffentlichung. Genau deshalb würde ich nicht behaupten, jedes entsprechende Bild sei zweifelsfrei illegal. Auf der sicheren Seite ist man ohne ausdrückliche Erlaubnis allerdings ebenfalls nicht.
„Aber der/die Autor_in hat doch nichts dagegen“
Vielleicht hat sie/er tatsächlich nichts dagegen. Trotzdem besitzt ein_e Autor_in nicht automatisch sämtliche Rechte an ihrem Buchcover.
Je nach Vertrag können Rechte an der Gestaltung beim Verlag, bei einer Agentur, bei einem Fotografen oder bei einer/m Illustrator_in liegen. Selbst wenn der/die Autor_in das fertige Cover für ihre/seine eigene Buchwerbung verwenden darf, muss das nicht bedeuten, dass sie/er anderen Personen erlauben kann, es in eine KI hochzuladen und daraus neue Bilder erzeugen zu lassen.
Wer eine Erlaubnis einholen möchte, sollte deshalb möglichst beim tatsächlichen Rechteinhaber nachfragen und die beabsichtigte Nutzung konkret nennen. Ein allgemeines „Darf ich das Cover für meine Rezension verwenden?“ ist etwas anderes als:
Darf ich das Cover in ein generatives KI-System hochladen, daraus ein neues Bild erstellen lassen und dieses anschließend auf meinem Blog und auf Instagram veröffentlichen?
Das klingt vielleicht übertrieben genau. Bei Nutzungsrechten ist übertrieben genau allerdings meistens besser als überraschend teuer. Ich möchte das nur mal hier so erwähnen.
Wird ein hochgeladenes Cover automatisch zum Training verwendet?
Auch dazu werden in Diskussionen oft sehr eindeutige Aussagen gemacht. Beispielsweise, dass ein hochgeladenes Bild anschließend für immer in der KI gespeichert sei und das Modell damit weitertrainiert werde.
So pauschal lässt sich das nicht sagen.
Was ein Anbieter mit hochgeladenen Dateien macht, hängt von seinen Nutzungsbedingungen, Datenschutzeinstellungen, dem verwendeten Tarif und dem konkreten Dienst ab. Manche Systeme verwenden Eingaben möglicherweise zur Verbesserung ihrer Angebote, andere schließen bestimmte Daten oder Tarife davon aus.
Ohne die Bedingungen des jeweiligen Tools zu lesen, weiß ich es schlicht nicht. Ich würde daher weder behaupten, dass ein Bild garantiert dauerhaft zum Training verwendet wird, noch darauf vertrauen, dass es nach der Generierung sofort vollständig verschwindet.
Für meine Entscheidung spielt das aber nur eine Nebenrolle. Selbst wenn ein Anbieter verspricht, das Cover nicht für das Training zu verwenden, bleibt die Frage bestehen, ob ich berechtigt bin, das fremde Werk überhaupt dorthin hochzuladen und für eine neue Gestaltung zu benutzen.
Meine Lösung: eigene Fotos oder eine feste Vorlage
Normalerweise fotografiere ich meine Bücher selbst. Das gehört für mich zum Bloggen dazu und verbindet meine beiden kreativen Bereiche miteinander. Außerdem zeigen eigene Fotos nicht nur das Buch, sondern immer auch ein kleines Stück des eigenen Stils.
Allerdings habe auch ich nicht jedes Mal die Zeit oder Energie, ein Buch passend zu dekorieren, das Licht aufzubauen und anschließend zwanzig nahezu identische Aufnahmen zu sortieren, von denen bei neunzehn irgendwo ein Staubkorn genau dort liegt, wo es maximal nervt.
Deshalb habe ich mir eine feste Vorlage für meine Titelbilder erstellt. Sie passt farblich und gestalterisch zu meinem Blog und funktioniert auch dann, wenn ich kein eigenes Buchfoto verwenden kann.
Das ist vielleicht weniger spektakulär als ein Schloss bei Sonnenuntergang. Dafür weiß ich genau, woher alle Bestandteile stammen und welche Rechte ich daran habe.
Gleichzeitig entsteht durch die wiederkehrende Gestaltung ein Wiedererkennungswert. Wer häufiger auf meinem Blog unterwegs ist, erkennt die Farben, die Aufteilung und den Stil. Eine wiederkehrende Vorlage ist deshalb nicht automatisch langweilig. Sie kann Teil der eigenen visuellen Identität sein.
Welche Alternativen gibt es?
Wer keine Zeit für aufwendige Buchfotografie hat, muss deshalb nicht auf ansprechende Titelbilder verzichten.
Eine Möglichkeit ist eine neutrale Vorlage aus selbst erstellten oder entsprechend lizenzierten Elementen. Auch einfache Hintergründe, Farben, Rahmen und Typografie können professionell wirken. Das Buchcover muss nicht zwingend auf jedem Titelbild riesig zu sehen sein.
Für die eigentliche Rezension kann offizielles Pressematerial des Verlages verwendet werden, sofern die dort genannten Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Dass eine Coverdatei auf einer Verlagsseite heruntergeladen werden kann, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sie verändert, an Dritte weitergegeben oder als Vorlage in einer KI benutzt werden darf.
Auch ein eigenes Foto des Buches ist eine Möglichkeit. Dabei wird das vorhandene Cover nicht künstlich erweitert oder umgestaltet, sondern das physische Buch in einer selbst geschaffenen Fotoszene gezeigt. Für die Veröffentlichung sollte das Bild außerdem in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Buch stehen – beispielsweise innerhalb einer Rezension – und die notwendigen Quellen- und Urheberangaben sollten nicht vergessen werden. Das gesetzliche Zitatrecht erlaubt die Nutzung veröffentlichter Werke nur, wenn der konkrete Zitatzweck den Umfang der Verwendung rechtfertigt.
Wer dennoch KI für ein atmosphärisches Titelbild nutzen möchte, kann eine Szene ausschließlich über Text beschreiben und das Buchcover später gar nicht oder nur im Rahmen einer ausdrücklich erlaubten Verwendung separat zeigen. Dafür muss das fremde Cover nicht als Bildvorlage im KI-System landen.
Eine KI-Kennzeichnung löst das eigentliche Problem nicht
Natürlich finde ich es sinnvoll, KI-generierte Bilder als solche kenntlich zu machen. Transparenz ist besser, als ein künstlich erzeugtes Bild als eigene Fotografie auszugeben.
Eine Kennzeichnung mit „KI-generiert“ beantwortet jedoch nicht die Frage nach den Rechten am verwendeten Ausgangsmaterial. Ein Hinweis unter dem Bild verwandelt eine unklare Nutzung nicht nachträglich in eine erlaubte. Er sagt lediglich, wie das Ergebnis entstanden ist.
Das gilt übrigens nicht nur für Buchcover. Das Gleiche betrifft fremde Fotografien, Illustrationen, Fanarts, Logos oder Bilder von Künstlerinnen und Künstlern. Wer das Ausgangsmaterial nicht selbst erstellt hat, sollte vor dem Upload klären, ob eine solche Nutzung gestattet ist.
Es geht mir nicht um eine Hexenjagd
Mit diesem Beitrag möchte ich niemanden öffentlich an den Pranger stellen. Ich glaube tatsächlich, dass vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bewusst ist, dass ein KI-Tool fremde Rechte nicht einfach verschwinden lässt.
Die Anwendung wirkt unkompliziert: Bild hochladen, Anweisung eingeben, Ergebnis speichern. Zwischen diesen drei Schritten erscheint kein kleiner Urheberrechtsanwalt auf dem Bildschirm und schlägt warnend mit einem Gesetzbuch um sich. Vielleicht wäre das gelegentlich gar keine schlechte Funktion.
Trotzdem tragen wir selbst Verantwortung für das Material, das wir verwenden. Gerade in einer Community, die von Büchern und kreativer Arbeit lebt, sollten wir darüber nachdenken, wie wir mit den Werken anderer umgehen.
Ich finde KI als Werkzeug völlig in Ordnung. Meine persönliche Grenze ist erreicht, wenn ich dafür Bilder, Fotografien oder Buchcover hochladen müsste, an denen ich nicht die notwendigen Rechte besitze. Dann nutze ich lieber meine eigene Vorlage, fotografiere das Buch später oder verzichte auf die perfekt inszenierte Fantasyszene.
Mein Blog überlebt auch ohne eine brennende Burg im Hintergrund. Die Coverkünstler_innen haben dagegen verdient, dass ihre Arbeit nicht einfach zum kostenlosen Rohmaterial für den nächsten Social-Media-Post wird, welcher mit KI erzeugt wurde.
Wie geht ihr damit um? Nutzt ihr KI für eure Blog- oder Social-Media-Bilder und wo zieht ihr persönlich die Grenze?

Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine persönliche Einschätzung und meinen Umgang mit dem Thema wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Stand der rechtlichen Informationen: Juli 2026.








Ich meide KI in solchen Fällen wirklich noch so gut es geht. Ich rechne immer noch damit, dass irgendwann jemand auf den Trichter kommt und das Ganze wieder rechtlich richtig belagert. So wie damals mit den Bildern. Das ist mir alles noch viel zu schwammig.